Lernzettel · Gewalt in der Pflege
Gewalt in der Pflege – Formen, Ursachen, Prävention
Definition, Erscheinungsformen und Ursachen von Gewalt gegen Pflegebedürftige sowie Warnzeichen, Handeln im Verdachtsfall und Prävention.
Definition
Gewalt ist der Einsatz körperlicher oder psychischer Mittel gegen den Willen einer Person, um ihr zu schaden oder sie zu beherrschen. In der Pflege umfasst Gewalt ausdrücklich auch das Unterlassen gebotener Handlungen (Vernachlässigung). Entscheidend ist nicht die Absicht, sondern die Wirkung auf den pflegebedürftigen Menschen.
Gewaltdreieck nach Johan Galtung
- Personale (direkte) Gewalt: geht von Personen aus (Schlagen, Anschreien)
- Strukturelle Gewalt: entsteht durch Bedingungen (Personalmangel, starre Abläufe, Weckzeiten nach Dienstplan)
- Kulturelle Gewalt: Einstellungen und Normen, die Gewalt rechtfertigen (Altersdiskriminierung, „die merkt das eh nicht mehr“)
Erscheinungsformen
- Körperliche Gewalt: grobes Anfassen, Schlagen, Kneifen, zu heißes Waschwasser, unbequeme Lagerung, nicht genehmigte freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Medikamente zur Ruhigstellung
- Psychische Gewalt: Anschreien, Drohen, Demütigen, Beschämen, Ignorieren, Isolieren, Duzen/Kindersprache gegen den Willen
- Vernachlässigung: aktiv oder passiv – zu wenig Flüssigkeit/Nahrung, fehlende Körperpflege, Liegenlassen im Urin, Hilfsmittel vorenthalten; psychosozial: keine Ansprache
- Finanzielle Ausnutzung: Geld entwenden, über Konten verfügen, zu Geschenken drängen
- Sexuelle Gewalt/intime Übergriffe: anzügliche Bemerkungen, Verletzen der Intimsphäre, unerwünschte Berührungen
- Einschränkung des freien Willens: Entscheidungen über den Kopf hinweg
Ursachen und Risikofaktoren
- Bei Pflegenden/Angehörigen: Überlastung, Schlafmangel, fehlende Entlastung, soziale Isolation, Wissenslücken (z. B. zu Demenz), eigene Erkrankung, Sucht, belastete Beziehungsgeschichte, finanzielle Abhängigkeit
- Bei Pflegebedürftigen: hoher Pflegebedarf, Demenz mit herausforderndem Verhalten, Aggressivität, Kommunikationseinschränkungen
- Strukturell: Personalmangel, Zeitdruck, fehlende Fortbildung, schlechte Teamkultur, „Kultur des Wegschauens“
Warnzeichen
Unerklärliche Hämatome (v. a. an Oberarmen, Innenseiten, unterschiedlich alt), Druckgeschwüre, Exsikkose, Gewichtsverlust, verschmutzte Kleidung, Ängstlichkeit oder Schreckhaftigkeit in Gegenwart bestimmter Personen, Rückzug, widersprüchliche Erklärungen, fehlende Medikamente oder Hilfsmittel.
Handeln im Verdachtsfall
- Bei akuter Gefahr: Sicherheit herstellen, ggf. Notruf 110/112
- Beobachtungen sachlich und wertfrei dokumentieren (Datum, Befund, Wortlaut von Aussagen)
- Vorgesetzte/Pflegedienstleitung informieren, ärztliche Abklärung
- Gespräch mit dem Pflegebedürftigen in geschütztem Rahmen; Angehörige nicht anklagen, Belastung ansprechen
- Entlastung vermitteln (Pflegeberatung § 7a SGB XI, Tages-, Kurzzeit-, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegekurse, Selbsthilfegruppen)
- Bei Bedarf Betreuungsgericht, Polizei, Krisentelefone; Schweigepflicht darf bei erheblicher Gefahr im Rahmen des rechtfertigenden Notstands durchbrochen werden
Prävention
- Sensibilisierung und Schulung, Leitlinien und Ansprechpersonen in Einrichtungen
- Offene Fehler- und Teamkultur, Fallbesprechungen, Supervision
- FEM vermeiden (z. B. Werdenfelser Weg), Alternativen nutzen (Niederflurbett, Sensormatte, Hüftprotektoren)
- Angehörige frühzeitig entlasten und beraten
Typische Prüfungsfallen
- FEM ohne Einwilligung bzw. betreuungsgerichtliche Genehmigung (§ 1831 BGB) sind Freiheitsberaubung.
- Im Verdachtsfall keine Vorwürfe oder eigenen „Ermittlungen“ gegenüber Angehörigen – Dokumentation und Weiterleitung stehen im Vordergrund.
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