Ausbildung & Prüfung: Pflegefachfrau / Pflegefachmann
So ist die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) aufgebaut – und so findest du auf Pflege1Plus genau die passenden Inhalte.
Der Ablauf der Ausbildung
1. und 2. Ausbildungsdrittel
Orientierungseinsatz beim Träger, danach Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege sowie in der pädiatrischen Versorgung. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung zur Standortbestimmung.
3. Ausbildungsdrittel
Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung, Vertiefungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung und weitere Einsätze. Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung.
Vorbehaltene Tätigkeiten (§ 4 PflBG)
Nur Pflegefachpersonen dürfen den Pflegebedarf erheben und feststellen, den Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern sowie die Qualität der Pflege analysieren, evaluieren, sichern und entwickeln.
Die 11 curricularen Einheiten (Rahmenpläne nach § 53 PflBG)
Der Unterricht ist in curriculare Einheiten (CE) gegliedert. Jede CE beschreibt typische Pflegesituationen, an denen du die Kompetenzen der PflAPrV erwirbst. Auf Pflege1Plus ist der gesamte Lehrplan genau so aufgebaut:
Die 5 Kompetenzbereiche (Anlage 2 PflAPrV)
Pflegeprozess & Pflegediagnostik
Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
Kommunikation & Beratung
Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten.
Intra- & interprofessionelles Handeln
Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten – inkl. ärztlicher Anordnungen.
Recht & Ethik
Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
Wissenschaft & Berufsethik
Das eigene Handeln auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und berufsethischer Werthaltungen reflektieren und begründen.
Jede Frage auf Pflege1Plus ist einem Kompetenzbereich zugeordnet – so siehst du in deiner Statistik, wo du noch Lücken hast.
Die staatliche Abschlussprüfung
Schriftlicher Teil (§ 14)
Drei Aufsichtsarbeiten von je 120 Minuten, fallbasiert und ohne Hilfsmittel. Die Fälle wechseln Altersstufe, Versorgungsbereich und soziales/kulturelles Umfeld.
- PB 1: Pflegeprozess, Beziehung & Lebenswelt
Pflegeprozessgestaltung inkl. Interaktion und Beziehungsgestaltung in akuten und dauerhaften Situationen, Lebensweltbezug, Autonomieerhalt und Entwicklungsförderung; Kontextbedingungen (Kompetenzschwerpunkte I.1, II.1, I.5, I.6, IV). - PB 2: Gesundheitliche Problemlagen, Prävention & Beratung
Pflegeprozessgestaltung bei gesundheitlichen Problemlagen mit Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung; Entscheidungen werden pflegewissenschaftlich begründet (I.2, II.2, V.1). - PB 3: Kritische Situationen, Anordnungen & Ethik
Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Situationen, eigenständige Durchführung ärztlicher Anordnungen und ethische Entscheidungsfindung (I.3, I.4, III.2, II.3).
Mündlicher Teil (§ 15)
Komplexe Fallsituation aus einem anderen Versorgungsbereich und einer anderen Altersstufe als in der praktischen Prüfung. Schwerpunkt sind die Kompetenzbereiche III, IV und V: Berufsrolle, Team, Recht, Ethik und Wissenschaft. Üblich sind eine kurze Vorbereitungszeit und ein Prüfungsgespräch mit zwei Prüfenden.
Mündliche Prüfung übenPraktischer Teil (§ 16)
Pflege von mindestens zwei zu pflegenden Menschen, davon einer mit erhöhtem Pflegebedarf – meist im Vertiefungseinsatz. Mit Vorbereitungsteil (schriftliche Pflegeplanung), Fallvorstellung, Durchführung und Reflexionsgespräch; Schwerpunkt sind die vorbehaltenen Tätigkeiten.
Praktische Prüfung vorbereitenVornoten: Die Jahreszeugnisse fließen zu 25 % in die Noten des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils ein (§ 13 PflAPrV). Bestanden ist jeder Teil ab der Note „ausreichend“.
Hinweis: Termine, Ablauf im Detail und Bewertungsbögen legt dein Bundesland bzw. deine Pflegeschule fest. Maßgeblich sind immer die aktuelle PflAPrV und die Vorgaben deiner Schule.