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Ausbildung & Prüfung: Pflegefachfrau / Pflegefachmann

So ist die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) aufgebaut – und so findest du auf Pflege1Plus genau die passenden Inhalte.

3 JahreVollzeit (Teilzeit bis 5 Jahre)
2.100 Std.theoretischer und praktischer Unterricht
2.500 Std.praktische Ausbildung
3 Prüfungsteileschriftlich · mündlich · praktisch

Der Ablauf der Ausbildung

1. und 2. Ausbildungsdrittel

Orientierungseinsatz beim Träger, danach Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege sowie in der pädiatrischen Versorgung. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung zur Standortbestimmung.

3. Ausbildungsdrittel

Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung, Vertiefungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung und weitere Einsätze. Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung.

Vorbehaltene Tätigkeiten (§ 4 PflBG)

Nur Pflegefachpersonen dürfen den Pflegebedarf erheben und feststellen, den Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern sowie die Qualität der Pflege analysieren, evaluieren, sichern und entwickeln.

Die 11 curricularen Einheiten (Rahmenpläne nach § 53 PflBG)

Der Unterricht ist in curriculare Einheiten (CE) gegliedert. Jede CE beschreibt typische Pflegesituationen, an denen du die Kompetenzen der PflAPrV erwirbst. Auf Pflege1Plus ist der gesamte Lehrplan genau so aufgebaut:

CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werdenBerufsrolle, Berufsgeschichte, Recht im Pflegealltag, Hygiene, Pflegewissenschaft und Lernen in der Ausbildung. 120 Fragen · 30 Materialien CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützenPflegeprozess, Mobilität, Prophylaxen, Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Schlaf und Vitalzeichen. 224 Fragen · 51 Materialien CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizierenKommunikationsmodelle, Beziehungsgestaltung, Gesprächsführung, Scham und Ekel, eigene Belastung. 72 Fragen · 18 Materialien CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handelnGesundheitsmodelle, Prävention, Gesundheitsförderung, Gewalt in der Pflege und Arbeitsschutz. 57 Fragen · 14 Materialien CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärkenInternistische und chirurgische Krankheitsbilder mit Anatomie, Diagnostik, Therapie und Pflege; Arzneimittel und Patientensicherheit. 367 Fragen · 99 Materialien CE 06 In Akutsituationen sicher handelnNotfallerkennung, Erstmaßnahmen, Reanimation, diabetische und kardiale Notfälle, Notfälle bei Kindern. 67 Fragen · 14 Materialien CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen TeamNervensystem, Schlaganfall, Parkinson, Bobath-Konzept, Rehabilitation und interprofessionelle Zusammenarbeit. 116 Fragen · 26 Materialien CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleitenChronische Krankheit, Krisenmodelle, onkologische Pflege, Palliative Care, Sterben, Tod und Trauer. 76 Fragen · 18 Materialien CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützenSozialsystem und Pflegeversicherung, Wohnformen, Biografiearbeit, kultursensible Pflege, Sinnesbeeinträchtigungen, pflegende Angehörige. 121 Fragen · 28 Materialien CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördernEntwicklungspsychologie, Schwangerschaft und Geburt, Neugeborene, pädiatrische Krankheitsbilder und Kinderschutz. 114 Fragen · 24 Materialien CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützenDemenz, Delir, Depression, Suizidalität, Schizophrenie, Angst, Sucht und freiheitsentziehende Maßnahmen. 147 Fragen · 26 Materialien

Die 5 Kompetenzbereiche (Anlage 2 PflAPrV)

KB I

Pflegeprozess & Pflegediagnostik

Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.

KB II

Kommunikation & Beratung

Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten.

KB III

Intra- & interprofessionelles Handeln

Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten – inkl. ärztlicher Anordnungen.

KB IV

Recht & Ethik

Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.

KB V

Wissenschaft & Berufsethik

Das eigene Handeln auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und berufsethischer Werthaltungen reflektieren und begründen.

Jede Frage auf Pflege1Plus ist einem Kompetenzbereich zugeordnet – so siehst du in deiner Statistik, wo du noch Lücken hast.

Die staatliche Abschlussprüfung

Schriftlicher Teil (§ 14)

Drei Aufsichtsarbeiten von je 120 Minuten, fallbasiert und ohne Hilfsmittel. Die Fälle wechseln Altersstufe, Versorgungsbereich und soziales/kulturelles Umfeld.

  • PB 1: Pflegeprozess, Beziehung & Lebenswelt
    Pflegeprozessgestaltung inkl. Interaktion und Beziehungsgestaltung in akuten und dauerhaften Situationen, Lebensweltbezug, Autonomieerhalt und Entwicklungsförderung; Kontextbedingungen (Kompetenzschwerpunkte I.1, II.1, I.5, I.6, IV).
  • PB 2: Gesundheitliche Problemlagen, Prävention & Beratung
    Pflegeprozessgestaltung bei gesundheitlichen Problemlagen mit Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung; Entscheidungen werden pflegewissenschaftlich begründet (I.2, II.2, V.1).
  • PB 3: Kritische Situationen, Anordnungen & Ethik
    Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Situationen, eigenständige Durchführung ärztlicher Anordnungen und ethische Entscheidungsfindung (I.3, I.4, III.2, II.3).
Probeexamen schreiben

Mündlicher Teil (§ 15)

Komplexe Fallsituation aus einem anderen Versorgungsbereich und einer anderen Altersstufe als in der praktischen Prüfung. Schwerpunkt sind die Kompetenzbereiche III, IV und V: Berufsrolle, Team, Recht, Ethik und Wissenschaft. Üblich sind eine kurze Vorbereitungszeit und ein Prüfungsgespräch mit zwei Prüfenden.

Mündliche Prüfung üben

Praktischer Teil (§ 16)

Pflege von mindestens zwei zu pflegenden Menschen, davon einer mit erhöhtem Pflegebedarf – meist im Vertiefungseinsatz. Mit Vorbereitungsteil (schriftliche Pflegeplanung), Fallvorstellung, Durchführung und Reflexionsgespräch; Schwerpunkt sind die vorbehaltenen Tätigkeiten.

Praktische Prüfung vorbereiten

Vornoten: Die Jahreszeugnisse fließen zu 25 % in die Noten des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils ein (§ 13 PflAPrV). Bestanden ist jeder Teil ab der Note „ausreichend“.

Hinweis: Termine, Ablauf im Detail und Bewertungsbögen legt dein Bundesland bzw. deine Pflegeschule fest. Maßgeblich sind immer die aktuelle PflAPrV und die Vorgaben deiner Schule.