Lernzettel · Digitalisierung & Technik
Pflegedokumentation – analog und digital
Warum, was, wann und wie dokumentiert wird – mit den rechtlichen Anforderungen und den Besonderheiten der elektronischen Dokumentation.
Funktionen der Pflegedokumentation
- Kommunikation und Kontinuität: Alle Beteiligten wissen, was geplant, getan und beobachtet wurde.
- Steuerung des Pflegeprozesses: Informationssammlung, Planung, Durchführung und Evaluation werden nachvollziehbar.
- Rechtliche Absicherung: Die Dokumentation ist Beweismittel. Die Behandlungsseite ist nach § 630f BGB zur Dokumentation verpflichtet; im Streitfall gilt eine nicht dokumentierte Maßnahme als nicht durchgeführt.
- Qualitätssicherung: Grundlage für Qualitätsprüfungen (z. B. Medizinischer Dienst) und interne Qualitätsentwicklung.
- Leistungsnachweis und Abrechnung: v. a. in der ambulanten Pflege; Grundlage für Personalbemessung.
Anforderungen
- zeitnah (unmittelbar nach der Maßnahme), vollständig, wahrheitsgemäß, sachlich und wertfrei (beobachten statt bewerten: „lehnt Frühstück ab, sagt: ‚Ich habe keinen Hunger‘“ statt „ist schwierig“)
- dokumentenecht: kein Bleistift, kein Tipp-Ex, nichts überkleben; Korrekturen so, dass das Ursprüngliche lesbar bleibt, mit Datum und Handzeichen
- eindeutig zuzuordnen: Datum, Uhrzeit, Handzeichen bzw. persönliche Anmeldung im System; Handzeichenliste
- nur allgemein verständliche bzw. festgelegte Abkürzungen
- Aufbewahrung in der Regel mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
Seit der Entbürokratisierung in der Langzeitpflege wird mit dem Strukturmodell (SIS – Strukturierte Informationssammlung) gearbeitet: Routinemaßnahmen der Grundpflege werden nicht jedes Mal einzeln abgezeichnet, Abweichungen und Besonderheiten aber immer.
Elektronische Dokumentation
Vorteile
- gute Lesbarkeit, keine Übertragungsfehler, gleichzeitiger Zugriff mehrerer Berufsgruppen
- Erinnerungsfunktionen, Plausibilitätsprüfungen (z. B. Wechselwirkungen), Verknüpfung mit Vitaldaten und Labor
- Auswertungen für Qualitätsmanagement, weniger Doppeldokumentation, Zeitersparnis bei mobiler Erfassung am Bett
Nachteile/Risiken
- Abhängigkeit von Technik (Systemausfall → Notfallkonzept nötig), Kosten, Schulungsaufwand
- „Copy & Paste“-Gefahr, standardisierte Textbausteine statt individueller Beobachtung
- Datenschutzrisiken bei unsicheren Passwörtern, nicht gesperrten Bildschirmen, privaten Geräten
- Bildschirmzeit kann Zeit beim Patienten verdrängen
Datenschutz
Gesundheitsdaten gehören nach der DSGVO (Art. 9) zu den besonders geschützten Daten. Grundsätze: nur notwendige Daten erheben (Datenminimierung), Zugriff nur für Beteiligte (Rollen- und Rechtekonzept), eigene Zugangsdaten nie weitergeben, Bildschirm sperren, keine Patientendaten über private Messenger oder in sozialen Netzwerken, Wunddokumentationsfotos nur mit Einwilligung und auf dienstlichen Geräten.
Typische Prüfungsfallen
- Nachträgliche Einträge sind erlaubt, müssen aber als solche erkennbar sein (tatsächliches Datum und Uhrzeit des Eintrags).
- Wertende Begriffe („aggressiv“, „unkooperativ“) ohne Beschreibung des Verhaltens sind unprofessionell.
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© Pflege1Plus · pflege1plus.de – Lernzettel zur Prüfungsvorbereitung, nur für den persönlichen Gebrauch. Ersetzt keinen Unterricht und keine ärztliche Anordnung.