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Lernzettel · Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung im Überblick

Drei Aufsichtsarbeiten, drei Prüfungsbereiche, Vornote 25 %: So ist der schriftliche Teil des Examens nach PflAPrV aufgebaut – und so gehst du strategisch vor.

PrüfungsvorbereitungSchriftliche Prüfung

Rechtsgrundlage

Die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Geregelt ist das in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV), der schriftliche Teil in § 14. Grundlage für die Inhalte sind die Kompetenzen der Anlage 2 PflAPrV.

Aufbau

  • Drei Aufsichtsarbeiten, je 120 Minuten, in der Regel an aufeinanderfolgenden Werktagen.
  • Jede Arbeit ist einem Prüfungsbereich zugeordnet und besteht aus einer bzw. mehreren Fallsituationen mit Aufgaben steigender Schwierigkeit (Operatoren).
  • Die Fälle der drei Arbeiten variieren insgesamt hinsichtlich Altersstufe, sozialem und kulturellem Umfeld sowie Versorgungsbereich (Krankenhaus, Langzeitpflege, ambulant, Pädiatrie, Psychiatrie).
  • Jede Arbeit wird von zwei Fachprüferinnen bzw. Fachprüfern unabhängig benotet.

Die drei Prüfungsbereiche

  • Prüfungsbereich 1: Pflegeprozess gestalten mit Interaktion und Beziehungsgestaltung in akuten und dauerhaften Situationen; Lebenswelt, Lebensgestaltung, Erhalt von Autonomie und Entwicklungsförderung; dazu Kontextbedingungen aus Kompetenzbereich IV (z. B. Versorgungssystem, Institution, Qualitätsanspruch). Kompetenzschwerpunkte I.1 und II.1 sowie I.5 und I.6.
  • Prüfungsbereich 2: Pflegeprozess bei gesundheitlichen Problemlagen mit Schwerpunkt Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung; Entscheidungen müssen pflegewissenschaftlich begründet werden. Kompetenzschwerpunkte I.2 und II.2, ergänzt um V.1.
  • Prüfungsbereich 3: Pflegeprozess steuern in kritischen und krisenhaften Situationen, eigenständige Durchführung ärztlicher Anordnungen und ethische Entscheidungsfindung. Kompetenzschwerpunkte I.3 und I.4 sowie III.2 und II.3.

Noten und Bestehen

  • Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn jede der drei Aufsichtsarbeiten mindestens „ausreichend“ ist.
  • Die Vornote (§ 13 PflAPrV) wird aus den Jahreszeugnissen gebildet und fließt mit 25 % in die Note des Prüfungsteils ein; die Prüfungsleistung zählt 75 %.
  • Eine nicht bestandene Aufsichtsarbeit kann einmal wiederholt werden.

Was du können musst

  • Pflegeprozess vollständig: Informationssammlung, Pflegediagnosen (NANDA-I, PES-/PESR-Format), Ziele, Maßnahmen, Evaluation.
  • Pflegetheorien (z. B. Orem, Roper, Peplau, Corbin/Strauss, Krohwinkel) und Bezugstheorien aus Kommunikation, Psychologie, Gesundheitswissenschaft und Ethik auf den Fall anwenden.
  • Alle aktuellen DNQP-Expertenstandards mit Kernaussagen und Assessmentinstrumenten.
  • Rechtliche Rahmen: PflBG (§ 4 vorbehaltene Tätigkeiten), SGB V/XI, Betreuungsrecht, Patientenverfügung, freiheitsentziehende Maßnahmen.
Merke: Die Aufgaben verbinden mehrere Themen. Ein PB-2-Fall zu Herzinsuffizienz kann gleichzeitig Beratung (Schulz von Thun), Prävention (Salutogenese) und einen Expertenstandard verlangen. Trainiere deshalb fächerübergreifend an Fällen, nicht nur Krankheitsbild für Krankheitsbild.

Strategie für 120 Minuten

  1. 5–10 Minuten: Fall zweimal lesen, Schlüsselinformationen markieren, Aufgaben und Punktzahlen überfliegen.
  2. Zeit nach Punkten einteilen (grob 1–1,5 Minuten pro Punkt).
  3. Mit sicheren Aufgaben beginnen, aber die Nummerierung beibehalten.
  4. Jede Antwort mit Fallbezug; bei AFB III immer „weil“ und Fachbezug.
  5. 10 Minuten Reserve zum Kontrollieren: Anzahl, Operator, Lesbarkeit.

Typische Prüfungsfallen

  • Pflegediagnosen ohne Ätiologie oder Symptome formulieren.
  • Ziele nicht überprüfbar („Patient fühlt sich wohl“).
  • Theorien nur auswendig wiedergeben, statt sie auf die Person anzuwenden.
  • Ethische Fragen ohne Bezug auf Prinzipien oder Rechtslage beantworten.
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