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Lernzettel · Mobilität & Kinaesthetics

Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität

Ziel, Mobilitätsverständnis und die Kriterienebenen des DNQP-Standards (Aktualisierung 2020) im Überblick.

CE 02 · Bewegung & SelbstversorgungMobilität & Kinaesthetics

Was ist ein Expertenstandard?

Das DNQP mit Sitz an der Hochschule Osnabrück entwickelt Expertenstandards gemeinsam mit Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft. Sie bündeln die aktuelle Studienlage zu einem Pflegeproblem und legen fest, welches Qualitätsniveau Pflegefachpersonen erreichen sollen. Sie sind monodisziplinär, also auf die Pflege bezogen, und werden in Konsenskonferenzen abgestimmt, modellhaft implementiert und regelmäßig aktualisiert. Jeder Standard enthält eine Zielsetzung, eine Begründung und Kriterien auf drei Ebenen:

  • Struktur (S): Voraussetzungen – Kompetenzen der Pflegefachpersonen und Verantwortung der Einrichtung (Personal, Material, Räume, Verfahrensregeln).
  • Prozess (P): das konkrete Handeln der Pflegefachperson entlang des Pflegeprozesses.
  • Ergebnis (E): überprüfbare Resultate (Soll-Zustand).

Die Kriterien sind in Ebenen gegliedert, die dem Pflegeprozess folgen: Einschätzung – Planung/Koordination – Information/Beratung/Anleitung – Durchführung – Evaluation.

Der Standard zur Mobilitätsförderung

Der Standard wurde 2014 nach dem Verfahren des § 113a SGB XI für die Langzeitpflege entwickelt und 2020 aktualisiert; seitdem gilt er für alle Versorgungsbereiche. Mobilität wird verstanden als Eigenbewegung eines Menschen, um sich fortzubewegen oder die Körperposition zu verändern – also Positionswechsel im Liegen und Sitzen, Aufstehen, Transfer und Gehen. Nicht gemeint sind z. B. Ausdauer- oder Krafttraining als Selbstzweck.

Ziel: Pflegebedürftige Menschen sollen – so weit sie das selbst wünschen – pflegerisch so begleitet werden, dass ihre Mobilität bewahrt und gestärkt wird.

Begründung: Eingeschränkte Mobilität mindert Lebensqualität, kann zu Ortsfixierung und Bettlägerigkeit führen und erhöht das Risiko für Folgeprobleme wie Dekubitus, Sturz, Kontrakturen, Pneumonie oder Thrombose. Mobilität ist Voraussetzung für Teilhabe und Unabhängigkeit.

Inhalte nach Ebenen

  1. Einschätzung: zu Beginn des Auftrags und regelmäßig bzw. bei Veränderungen; Mobilität, Probleme, Wünsche, Ressourcen, mobilitätsrelevante Umgebungsfaktoren. Der Standard empfiehlt kein bestimmtes Instrument; als Orientierung dienen z. B. die Items des NBA-Moduls 1.
  2. Planung: individueller Maßnahmenplan, mit der Person, Angehörigen und anderen Berufsgruppen (Physio-, Ergotherapie) abgestimmt; Präferenzen berücksichtigen.
  3. Information/Beratung/Anleitung: Bedeutung von Bewegung, Folgen von Immobilität, Motivation.
  4. Durchführung: kontinuierliche Angebote, z. B. Gehtraining, Gleichgewichts- und Kraftübungen, Transferunterstützung (Kinaesthetics), Gruppenangebote, mobilitätsfördernde Umgebung (Hilfsmittel, Wege, Beleuchtung, Sitzgelegenheiten).
  5. Evaluation: in individuell festgelegten Abständen; Maßnahmen und Plan ggf. anpassen.
Merke: Das NBA-Modul 1 bewertet fünf Fähigkeiten: sich im Bett umlagern, sicher sitzen bleiben, sich umsetzen (Transfer), sich in der Wohnung fortbewegen und Treppen steigen.

Prüfungsfallen

  • Strukturkriterien betreffen auch die Einrichtung (S2b, S4a), nicht nur die Fachperson.
  • Mobilitätsförderung ist Daueraufgabe – nicht nur „einmal täglich mobilisieren“.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen und unnötige Bettruhe schränken Mobilität ein und sind zu vermeiden.
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