Lernzettel · Palliative Care & Sterbebegleitung
Palliative Care: Grundsätze, Versorgungsstrukturen, Symptomkontrolle
Was Palliative Care ausmacht, welche Angebote es gibt (AAPV, SAPV, Hospiz, Palliativstation) und wie die wichtigsten Symptome gelindert werden.
Definition und Haltung
Palliative Care (lat. pallium = Mantel) ist nach der WHO ein Ansatz, der die Lebensqualität von Menschen mit einer lebensbedrohlichen, nicht heilbaren Erkrankung und ihrer Angehörigen verbessert. Dies geschieht durch frühzeitiges Erkennen, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie weiteren Beschwerden – körperlich, psychosozial und spirituell. Palliative Care bejaht das Leben, sieht das Sterben als natürlichen Vorgang, will den Tod weder beschleunigen noch hinauszögern und begleitet Angehörige auch in der Trauer.
Die Begründerin der modernen Hospizbewegung, Cicely Saunders, prägte den Begriff „Total Pain“: Schmerz hat körperliche, seelische, soziale und spirituelle Anteile.
Grundprinzipien
- Der Mensch und seine Wünsche stehen im Mittelpunkt, nicht die Erkrankung (Autonomie, Würde).
- Multiprofessionelles Team: Ärztinnen, Pflegende, Sozialarbeit, Seelsorge, Psychologie, Physio-, Kunst- und Musiktherapie, Ehrenamtliche.
- Angehörige sind Teil der Betreuung („unit of care“).
- Frühzeitiger Beginn – parallel zu tumorspezifischer Therapie möglich.
- Vorausschauende Planung (Advance Care Planning) und offene Kommunikation.
Versorgungsstrukturen in Deutschland
- Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Hausärztin und ambulanter Pflegedienst mit palliativer Grundkompetenz.
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV, § 37b SGB V): Palliative-Care-Team aus spezialisierten Ärzten und Pflegefachpersonen für Menschen mit besonders aufwendiger Symptomatik; Rufbereitschaft rund um die Uhr; ärztliche Verordnung, Leistung der Krankenkasse. Auch in Pflegeheimen möglich. Für Kinder gibt es eigene SAPV-Teams.
- Ambulante Hospizdienste: geschulte Ehrenamtliche begleiten zu Hause, im Heim oder in der Klinik.
- Stationäres Hospiz (§ 39a SGB V): eigenständige Einrichtung für Menschen in der letzten Lebensphase, wenn eine Versorgung zu Hause nicht möglich ist; Bewohner heißen „Gäste“; kein Eigenanteil für die Gäste; ärztliche Betreuung meist durch Haus- oder Palliativärzte.
- Palliativstation: Abteilung eines Krankenhauses zur Krisenintervention und Symptomkontrolle, Ziel ist häufig die Entlassung nach Hause oder ins Hospiz.
- Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in Pflegeheimen (§ 132g SGB V).
Symptomkontrolle
- Schmerz: regelmäßige Einschätzung (Selbstauskunft, bei Demenz Fremdeinschätzung, z. B. BESD), Analgetika nach festem Zeitschema plus Bedarfsmedikation, Opioide ohne Scheu einsetzen; Obstipationsprophylaxe bei Opioiden immer mitdenken.
- Atemnot: Oberkörperhochlage, Luftzug (Handventilator, offenes Fenster), Ruhe vermitteln, Opioide in niedriger Dosis lindern das Atemnotempfinden; Sauerstoff nur bei nachgewiesener Hypoxie sinnvoll.
- Übelkeit/Erbrechen: Ursache klären, Antiemetika nach Ursache, kleine Portionen, Gerüche meiden.
- Obstipation: Laxanzien prophylaktisch, Flüssigkeit und Bewegung nach Möglichkeit.
- Mundtrockenheit und Durst: häufige Mundpflege mit Lieblingsgetränken, Eisstückchen (z. B. gefrorener Saft), Lippenpflege – lindert Durstgefühl besser als Infusionen.
- Angst, Unruhe, Delir: Ursachen suchen (Schmerz, Harnverhalt, Medikamente), Nähe, vertraute Umgebung, medikamentöse Linderung nach Anordnung.
- Fatigue, Appetitlosigkeit, Wunden (z. B. exulzerierende Tumorwunden: Geruchs- und Exsudatkontrolle).
Palliative Versorgung bei Demenz
Fortgeschrittene Demenz ist eine lebensbegrenzende Erkrankung. Betroffene können Schmerzen oft nicht äußern; Unruhe, Rückzug oder Abwehr können Schmerzzeichen sein. Ziel ist Wohlbefinden statt belastender Maßnahmen (z. B. kritische Prüfung von PEG-Sonde und Klinikeinweisungen), basale Stimulation, vertraute Bezugspersonen, Biografieorientierung.
Typische Prüfungsfallen
- Hospiz ≠ Palliativstation: Das Hospiz ist für die letzte Lebensphase, die Palliativstation ist Teil eines Krankenhauses und will oft stabilisieren und entlassen.
- SAPV ist eine Kassenleistung auf ärztliche Verordnung – kein ehrenamtliches Angebot.
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